Aus der Hausordnung:
“Der Einkauf von Zusatznahrungs- und Genussmitteln, Toilettenartikeln, Schreibwaren, Briefmarken und anderen zugelassenen Waren erfolgt 1 Mal wöchentlich. Hierbei können nur Artikel eingekauft werden, die im Einkaufskatalog aufgeführt sind. “ 

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